Adultismus in der Schule
Solveig Weiß | 18.05.2026
„Darf ich auf die Toilette gehen?“ Wahrscheinlich haben Sie diesen Satz selbst schon einige Male in der Schule gesagt und mit Sicherheit auch schon viele Male gehört. Ein Kind fragt seine Lehrperson, ob es auf die Toilette darf. Stellen Sie sich vor, Sie müssten diese Frage laut vor all Ihren Kolleg*innen an Ihre*n Chef*in richten. Wahrscheinlich wäre Ihnen das unangenehm und Sie sähen sich in Ihren Grundbedürfnissen eingeschränkt und beschämt. Vielleicht denken Sie auch, dass Sie als erwachsene Person Ihre Grundbedürfnisse besser einschätzen können oder, dass Kinder diese Frage nur stellen, um den Unterricht zu vermeiden.
Im schulischen Kontext berührt diese Frage zentrale Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Ein pauschales oder unbegründetes Verbot des Toilettengangs kann daher rechtswidrig sein. Dennoch sind entsprechende Situationen im Schulalltag weiterhin anzutreffen, zumal die schulrechtlichen Regelungen hierzu oft nicht eindeutig konkretisiert sind. Dieses Phänomen, bei dem Kindern die eigene Selbsteinschätzung abgesprochen und sogar Kontrolle über (grundlegende körperliche) Bedürfnisse ausgeübt wird, wird unter dem Begriff
Adultismus
gefasst.
„Feministisch betrachtet zeigt sich hier eine Entwertung von Erfahrungswissen über den eigenen Körper"
„Darf ich auf die Toilette gehen?“ ist nicht nur aus Sicht von Adultismus problematisch, sondern auch aus feministischer Perspektive. Die Regel, den Toilettengang öffentlich erbitten zu müssen, ist insbesondere für menstruierende Schüler*innen strukturell benachteiligend. Menstruation erfordert häufigere und teils dringlichere Toilettengänge sowie längere Aufenthalte, etwa zum Wechseln von Menstruationsartikeln oder aufgrund von Menstruationsbeschwerden. Wenn menstruierende Schüler*innen dies vor der gesamten Klasse mehrfach ansprechen müssen, kann dies zu Beschämung, Kommentaren oder Rechtfertigungsdruck führen. Studien zeigen, dass Menstruation im schulischen Kontext weiterhin stark tabuisiert ist und mit Scham belegt wird, was die Teilhabe am Unterricht beeinträchtigen kann. Auch Forschungen zu „Menstrual Hygiene Management“ belegen, dass unzureichende Rahmenbedingungen und soziale Stigmatisierung dazu führen können, dass menstruierende Schüler*innen Unterricht vermeiden oder sich unwohl fühlen. Hinzu kommt, dass körperliche Beschwerden wie Schmerzen oder Kreislaufprobleme die Situation verschärfen. Wenn Lehrpersonen solche Bedürfnisse infrage stellen oder, wie im geschilderten Beispiel, als „vermeidendes Verhalten“ interpretieren, kann dies als Form von Kontrolle und Delegitimierung körperlicher Erfahrungen verstanden werden. Feministisch betrachtet zeigt sich hier eine Entwertung von Erfahrungswissen über den eigenen Körper sowie eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung, die als Sexismus eingeordnet werden kann.
„Viele adultistische Dynamiken werden nicht als solche erkannt, weil sie gesellschaftlich normalisiert sind"
Wenn es um die Rechte, Bedürfnisse und Herausforderungen von Kindern geht, werden diese meist aus einer erwachsenen Perspektive verhandelt, während die Sichtweisen von Kindern häufig delegitimiert oder gar nicht erst einbezogen werden. Viele adultistische Dynamiken werden nicht als solche erkannt, weil sie gesellschaftlich normalisiert sind. Besonders deutlich werden sie jedoch, wenn die Situation umgekehrt wird. Was gegenüber Kindern als selbstverständlich gilt, würde bei Erwachsenen klar als Eingriff in deren Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen werden, erkennbar am einleitenden Beispiel mit der Bitte, die Toilette aufsuchen zu dürfen.
Neben adultistischen Eingriffen in grundlegende Bedürfnisse zeigt sich Adultismus auch in der Begrenzung von Zukunftsperspektiven von Kindern im Schulsystem. So wird etwa in Baden-Württemberg die Entscheidung über die weiterführende Schule nach der Grundschule maßgeblich durch die Klassenkonferenz, die Eltern, die schulischen Leistungen in Klasse 3 und 4 sowie einen sogenannten Potenzialtest getroffen. Ein verbindliches Mitspracherecht des Kindes besteht dabei nicht, obwohl es unmittelbar von den Konsequenzen dieser Entscheidung betroffen ist. Häufig wird dies damit begründet, dass Kinder nicht über die nötige Weitsicht verfügten, um ihre Bildungs- und Berufswege selbst einzuschätzen. Diese Argumentation wirft eine grundlegende Frage auf: Wenn Kindern die Fähigkeit zur Mitentscheidung abgesprochen wird, müsste es doch fraglich sein, inwieweit weitreichende Entscheidungen über ihre Zukunft überhaupt legitim getroffen werden können. Konsequenterweise müsste daraus folgen, dass solche Entscheidungen erst dann getroffen werden sollten, wenn Kinder befähigt sind, daran mitzuwirken. Vielleicht stellen Sie sich an dieser Stelle vor, Sie müssten einer Erwerbsarbeit nachgehen, die Ihnen von Personen aus Ihrem Umfeld zugeteilt wurde, ohne Sie aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden zu haben. Nicht selten greifen Eltern gerade bei Mädchen stärker in Bildungs- und Zukunftsentscheidungen ein. Sie begründen das damit, dass ihre Töchter es später auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben und deshalb besser ausgebildet sein müssen. Studien zeigen, dass Frauen trotz guter Abschlüsse häufig weniger verdienen und oft mehr Qualifikationen brauchen, um ähnliche Jobs wie Männer zu bekommen. Diese adultistischer Eingriff in die Bildungszukunft von Mädchen ist aus dieser Perspektive zusätzlich geschlechtsspezifisch diskriminierend.
„Stattdessen geraten sie in die paradoxe Situation, zugleich als schutzbedürftig konstruiert und als Adressatinnen restriktiver Maßnahmen behandelt zu werden"
Mehrfachdiskriminierungen treten selten isoliert auf. Ein aktuelles Beispiel ist die Forderung nach einem Kopftuchverbot für Schülerinnen, wie sie 2026 etwa von AfD erhoben wurde. Ein ähnliches Gesetz wurde in Österreich 2025 beschlossen und soll zum Schuljahr 2026/2027 eingeführt werden. Bemerkenswert ist, dass solche Forderungen teilweise auch von vermeintlichen feministischen Stimmen unterstützt werden, häufig mit dem Argument, Mädchen schützen zu wollen. Dabei bleiben jedoch die Perspektiven der betroffenen, meist muslimisch gelesenen Mädchen unberücksichtigt. Konsequent weitergedacht müsste ein Schutzansatz jedoch darauf abzielen, mögliche Zwangsausübende zur Verantwortung zu ziehen und nicht die Mädchen selbst durch Verbote zu regulieren. Stattdessen geraten sie in die paradoxe Situation, zugleich als schutzbedürftig konstruiert und als Adressatinnen restriktiver Maßnahmen behandelt zu werden. Diese Mädchen werden so zu Projektionsflächen gesellschaftlicher Auseinandersetzungen über Religion, Geschlecht und Zugehörigkeit, ohne tatsächlich den postulierten Schutz zu erfahren. In dieser Dynamik lässt sich auch eine eurozentrisch geprägte exkludierende feministische Deutung erkennen, die kindliche Perspektiven ersetzt und Deutungshoheit selbstverständlich bei weißen Erwachsenen verortet.
"In Bezug auf Adultismus hat der Feminismus noch Nachholbedarf"
Eigentlich müsste feministisches Handeln aber Räume eröffnen, in denen Kinder handlungsfähig werden, ihre Perspektiven einbringen und reale Mitbestimmung erfahren dürfen. Doch auch der Feminismus fußt auf einer Deutungshoheit, die aus der Perspektive von erwachsenen Frauen entstanden ist und nach wie vor für deren Bedürfnisse eintritt. So wurde die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern verfassungsrechtlich aufgenommen, Kinderrechte allerdings bis heute nicht integriert. Auch feministische Erfolge in der Erwerbsintegration von Frauen wurden und werden meist ohne strukturelle Veränderungen für Kinder umgesetzt, die ohne Mitbestimmungsrecht mit langen Betreuungstagen, unverhandelbaren Regeln und Abläufen und Leistungsnormen zurechtkommen müssen.
In Bezug auf Adultismus hat der Feminismus noch Nachholbedarf und muss, um nicht selber Adultismus zu reproduzieren, die Diskriminierung von Kindern in sein Konzept von Disrkiminierungsaufhebung einbeziehen. Denn dann kann auch die Schultoilette den Status als adultistischen Austragungsort abwerfen.
Scheinbar alltägliche schulische Praktiken reproduzieren also grundlegende Machtverhältnisse und stellen auch feministische Perspektiven auf den Prüfstand. Wenn Kinder weder über ihre körperlichen Bedürfnisse noch über ihre Bildungswege mitbestimmen können, wird ihre Selbstbestimmung systematisch eingeschränkt. Dabei greifen neben Adultismus weitere Diskriminierungsformen ineinander und verstärken sich gegenseitig, ohne als solche benannt zu werden. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Ungleichheit im Bildungssystem muss die Perspektiven von Kindern konsequent einbeziehen und ihre Mitbestimmung stärken, um Kinder für ihre eigene Zukunft zu befähigen.
Solveig Weiß ist Gymnasiallehrerin und teilt auf Instagram @feministisch.unterrichten ihre feministische Perspektive auf die Schule.
